Recht Steuern & Wirtschaft für Bayerns Kommunen
Wir haben den Rathausblick - wir wissen wie Sie denken!
 


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Besteuerung der
öffentlichen Hand
:


Ja, auch Kommunen müssen Steuern zahlen – und in Zukunft eher mehr. Wir helfen Ihnen vorausschauend, wie Sie das Beste aus den Steuergesetzen machen, z.B. Vorsteuer ziehen - in Bereichen, in denen es bislang nicht möglich war. 

Wir begleiten Sie bei der Umstellung auf § 2b UStG und erstellen u.a. für Ihre Betriebe gewerblicher Art (BgA) Steuererklärungen, um die Mandatsträger zu schützen. Wir schaffen erfolgreich nichtumsatzsteuerbare Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den juristischen Personen des öffentlichen Rechts und wissen wie ohne Grunderwerbsteuer (GrEStG) Grundstücke optimal für die kommunalen Ziele übertragen werden können. Gleichzeitig reduzieren wir durch Anträge auf verbindliche Auskunft die steuerlichen Risiken.  Unsere Kombination aus langjährigem spezifischem Wissen aus dem Verwaltungsrecht gepaart mit Steuerrecht ist der besondere Nutzen für "unsere" Kommunen.





 
 
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